Längst hat sich dieser traditionsreiche Berufszweig zu einem modernen Dienstleistungsgewerbe mit starker Hightech-Komponente gemausert, in dem sich alles um Genuss und Qualität dreht. Im Mittelpunkt der Aufgaben eines Fleischer-Fachgeschäfts stehen, neben der Beratung der Kunden, Auswahl und Beschaffung des "Rohmaterials" aus gesicherter, kontrollierter Herkunft sowie die anschließende Veredelung. Das reicht von der Herstellung traditioneller Fleisch- und Wurstspezialitäten bis hin zur Entwicklung und Zubereitung neuer kulinarischer Ideen für private Partys, Empfänge oder andere große Veranstaltungen.
Fleischer bzw. Fleischerin und Fleischereifachverkäufer bzw. -fachverkäuferin; beide Ausbildungswege bieten eine solide Basis für eine wirtschaftlich gesicherte Existenz. Mit Engagement und Kreativität hat man es dabei selbst in der Hand, den eigenen Laden nicht nur zu einem Geheimtipp, sondern zu einer festen Größe in der kulinarischen Szene zu machen.
Während das erste Lehrjahr der beruflichen Grundbildung dient, stehen im zweiten und dritten Jahr die fachlichen Komponenten einschließlich der Spezialisierung in den letzten sechs Monaten im Vordergrund.
In der Ausbildungsordnung sind die zu lernenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen des "Ausbildungsberufsbildes" festgelegt. Dies sind einerseits die traditionellen Kernkompetenzen des Fleischers, zusätzlich sind aber Lehrinhalte hinzugekommen, die sich an den veränderten Angeboten und Dienstleistungen eines modernen Fleischer-Fachgeschäfts orientieren.
Sie umfassen für alle Auszubildenden:
Wie bei der Fleischerlehre dient auch bei Ausbildung zum/zur Fleischerei-Fachverkäufer/in das erste Lehrjahr als "berufsfeldbreite" Grundbildung. Die Inhalte der gesamten Lehre sind in der Ausbildungsverordnung verankert:
Junge Auszubildende in den Berufen Fleischer/in und Fleischerei-Fachverkäufer/in haben so noch mehr Möglichkeiten, ihre Lerninhalte auf den späteren Berufsalltag zuzuschneiden. In beiden Fällen ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Erwartet werden allerdings gute schulische Leistungen besonders in den Fächern Deutsch und Rechnen.
Die Lehre erfolgt nach dem dualen Prinzip, d.h. neben der Arbeit im Betrieb besucht der oder die Auszubildende die Berufsschule. Bei den Fleischerlehrlingen kommt noch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinzu. Die Lehrzeit zum/zur Fleischer/in bzw. zum/zur Fleischerei-Fachverkäufer/in beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Umständen - z. B. bei überdurchschnittlichen Leistungen, bei einem Abschluss an einer Real- oder einer Berufsfachschule oder an einem Gymnasium - kann sie auf zwei Jahre verkürzt werden. Am Ende des zweiten Lehrjahres muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Nach dem dritten Lehrjahr folgt in beiden Berufen dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammengesetzte Abschlussprüfung.